Datenschutz
Nach EU-Datenschutzrecht, insbesondere nach der DSGVO, dürfen keine personenbezogenen / -beziehbaren Daten veröffentlicht werden.
Open-Data-Lösungen für Kommunen
Wir unterstützen und beraten Sie. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Die EU-Verordnung zu High Value Data verpflichtet öffentliche Stellen, ausgewählte hochwertige Datensätze kostenlos bereitzustellen. So entstehen Mehrwerte für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Mit dem Open Data Paket setzen Sie die Anforderungen an Inhalte, Bereitstellung und Fristen zuverlässig um.
Nach EU-Datenschutzrecht, insbesondere nach der DSGVO, dürfen keine personenbezogenen / -beziehbaren Daten veröffentlicht werden.
Der Zugang zu den Daten muss für alle diskriminierungsfrei und ohne ungerechtfertigte Einschränkungen möglich sein.
Hochwertige Datensätze sollen grundsätzlich kostenfrei und ohne zusätzliche finanzielle Hürden verfügbar sein.
Für die Bereitstellung hochwertiger Datensätze in maschinenlesbarer Form und über APIs sind technische Standards einzuhalten.
Wir bieten passende Beratungspakete, um Kommunen jeder Größe bei der Umsetzung einer Datenökonomie zu unterstützen.
z.B. Landkarten, Stadtplanungsdaten, Infrastruktur
z.B. Klimadaten, Umweltdaten, Informationen über Wasserqualität und -quantität
Wetterdaten wie z.B. Temperatur, Niederschlag, Windgeschwindigkeit
z.B. Bevölkerungsdaten, Wirtschaftsindikatoren, Gesundheitsstatistiken
z.B. Unternehmensregister, Finanzielle Daten, Eigentumsverhältnisse
z.B. Transport- und Verkehr-Informationen, Verkehrsflüsse, Mobilitätsmuster
Dieser Workshop bietet Ihrer Kommune einen Überblick über die aktuelle europäische Gesetzeslage im Bereich Datenrecht. Teilnehmer erhalten Einblicke in die EU Data Act, KI Act, High-Value Daten sowie Data Spaces, Datenvermittlungsdienste und die Auslegung von DSGVO. Der Workshop ist interaktiv gestaltet und ermöglicht es den Teilnehmern, eigene Anwendungsfälle zu entwickeln und Argumente zu sammeln, um das Thema „Daten als Chance“ in ihrer Kommune zu kommunizieren.
Dieses Paket bietet ein 1-stündiges Webinar inklusive Unterlagen und einen Kontakt für weitere Anfragen. Es gibt einen Überblick über die Verpflichtungen zur Datenveröffentlichung und stellt die Mobilithek/das Open Data Portal „Piveau“ vor.
Umfasst eine Inventur der vorhandenen Daten sowie die Anleitung zur Bereitstellung: Beratung zur Datensondierung, Datenaufbereitung und Daten verfügbar machen; Inventur der Mehrwert-generierenden Daten am Beispiel einer Fachabteilung; Klassifizierung der Daten und Unterstützung bei der strukturierten Beschreibung der Daten.
Individuell zugeschnittene Umsetzungsberatung: Beratung zur Datensondierung, Datenaufbereitung und Daten verfügbar machen; Inventur der Mehrwert-generierenden Daten in den einzelnen Fachbereichen; Klassifizierung der Daten und Unterstützung bei der strukturierten Beschreibung der Daten; Unterstützung bei der Anbindung von Schnittstellen an bestehende Portale.
Bereitstellung eines Open-Data-Portals basierend auf der OS-Technologie „Piveau“, inklusive Anpassung des Frontends, Schulung für das manuelle Einfügen von Datensätzen und 12 Monate Wartung, Hosting & Betrieb.
Bietet eine Präsenz auf der zentralen „Piveau“ Plattform inklusive Anpassung des Frontends mit Logo und Farben Ihrer Kommune, Schulung für das manuelle Einpflegen von Datensätzen und 12 Monate Wartung, Hosting & Betrieb.
Die Telekom gemeinsam mit der DKSR GmbH, gegründet 2021 aus der Fraunhofer Morgenstadt Initiative, sind spezialisiert auf städtische Datenmanagement und Open-Source-Lösungen für Kommunen. Als IT-Service-Provider mit langjähriger Erfahrung in der Datenökonomie betreuen wir öffentliche Verwaltungen und sind für den Betrieb von Open Data Bayern und der Mobilithek, dem nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten, verantwortlich. Die Mobilithek dient als Plattform für die Veröffentlichung und den Austausch von Open Data Angeboten durch öffentliche Stellen.
Die öffentliche Bereitstellung von Daten durch Kommunen und kommunale Unternehmen kann enorme Mehrwerte bieten. Bestimmte Daten des öffentlichen Sektors sind dabei besonders interessant, weil deren Weiterverwendung in verschiedensten Anwendungen für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft erhebliche Vorteile haben können. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission in der High Value Data Durchführungsverordnung sechs Kategorien solcher hochwertigen Datensätze definiert, die öffentliche Stellen kostenlos zur Verfügung stellen müssen.
Hochwertige Datensätze sind solche, die ein besonderes Potenzial für die Erzielung sozioökonomischer Vorteile haben und die in maschinenlesbaren Formaten sowie über APIs bereitgestellt werden sollen. Die EU-Verordnung listet sechs Kategorien auf: Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen sowie Mobilität.
Die Verordnung legt fest, dass die Daten entweder als gemeinfrei (CC0) oder mit Namensnennung (CC BY 4.0) veröffentlicht werden müssen, wobei restriktivere Lizenzmodelle nicht zulässig sind.
Obwohl hochwertige Datensätze personenbezogene Daten enthalten können, macht die EU-Verordnung keine Ausnahme vom Datenschutzrecht. Es werden Techniken wie Generalisierung, Aggregierung, Anonymisierung, differenzielle Privatsphäre oder Randomisierung empfohlen, um die Identifizierbarkeit von Personen zu verhindern und den Datenschutz zu gewährleisten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Datenschutzticker.
Mitgliedstaaten sind verpflichtet, APIs für die Bereitstellung hochwertiger Datensätze zu implementieren, Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen und zu entscheiden, ob Ausnahmen von der kostenlosen Bereitstellung der Datensätze notwendig sind. Zudem müssen sie der EU-Kommission über diese Maßnahmen Bericht erstatten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Datenschutzticker.
Piveau ist ein Datenmanagementsystem der Fraunhofer FOKUS: Es zeichnet sich durch eine hohe Nutzerfreundlichkeit und Leistungsfähigkeit aus. Auch große Datenmengen werden in hoher Geschwindigkeit zuverlässig verarbeitet. Das System bietet die perfekte technologische Grundlage für den flexiblen Aufbau von leistungsstarken, offenen Datenportalen und/oder internen Datenmanagementsystemen.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung im Juni 2024 könnten sich die Regelungen für Gebühren für die Datennutzung ändern. Die Verordnung zielt darauf ab, öffentliche Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen, wobei bestimmte Maßnahmen zur Datenschutzgewährleistung auch bei der Festlegung von Gebühren berücksichtigt werden können.
Privatpersonen können auf offene Daten zugreifen, um:
Gesellschaftliches Engagement und Transparenz zu fördern: Durch den Zugang zu Daten von öffentlichen Einrichtungen können Bürger die Regierungstätigkeit besser nachvollziehen und sich aktiv an der Gestaltung öffentlicher Politik beteiligen. Dies stärkt die demokratische Teilhabe und fördert die Transparenz.
Bildung und Lernen: Lehrkräfte und Lernende können offene Daten als Ressource für Bildungszwecke nutzen, beispielsweise zur Durchführung von Projekten im Rahmen des Unterrichts, zur Förderung von analytischen Fähigkeiten oder zur Untersuchung realer Phänomene.
Eigene Projekte und Analysen durchführen: Hobbyforscher und Datenenthusiasten können offene Daten nutzen, um eigene Projekte und Analysen zu verschiedenen Themen, wie Umweltschutz, Stadtplanung oder sozioökonomische Entwicklungen, durchzuführen.
Wir bieten passende Beratungspakete, um Kommunen jeder Größe bei der Umsetzung einer Datenökonomie zu unterstützen.